Impressum

Firmensitz

AIF Alter­na­tiv Invest Finan­ce AG
Indus­trier­ing 3, Post­fach 9
FL-9491 Rug­gell
Fürs­ten­tum Liech­ten­stein

Unternehmensgegenstand

Ver­mö­gens­ver­wal­tung

Kontaktdaten

Tele­fon: +423 375 0333
Fax: +423 375 0335
E‑Mail: info@aif.li
Web­site: www.aif.li

Mitgliedschaften

Ver­ein unab­hän­gi­ger Ver­mö­gens­ver­wal­ter in Liech­ten­stein
Ein­la­gen­si­che­rungs- und Anle­ger­ent­schä­di­gungs-Stif­tung SV Liech­ten­stein)
Liech­ten­stei­ni­scher Anla­ge­fonds­ver­band
Wirt­schafts­kam­mer Liech­ten­stein

Aufsichtsbehörde

Finanz­markt­auf­sicht Liech­ten­stein

PGR-Bestimmungen zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-RL / SRD II in den Art. 367 ff. PGR

Die AIF Alter­na­tiv Invest Finan­ce AG  (nach­fol­gend „Unter­neh­men“) fällt unter den Begriff „Ver­mö­gens­ver­wal­ter“ nach Art. 367a Ziff. 3 des liech­ten­stei­ni­schen Per­so­nen- und Gesell­schafts­rechts (PGR) und hat daher sei­ne Mit­wir­kungs­po­li­tik im Sin­ne von Art. 367h PGR zu beschrei­ben.

  • Das Unter­neh­men übt kei­ne Aktio­närs­rech­te i.S.v. Art. 367h Abs. 1 Ziff. 1 und 4 PGR aus, die auf einer Mit­wir­kung in den Gesell­schaf­ten basie­ren, in wel­che das Unter­neh­men im Rah­men von Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­man­da­ten inves­tiert hat. Ins­be­son­de­re wer­den kei­ne in Bezug auf die Gene­ral­ver­samm­lun­gen von Akti­en­ge­sell­schaf­ten bezo­ge­nen Rech­te wahr­ge­nom­men. Das Recht auf einen Gewinn­an­teil sowie auf Bezugs­rech­te wer­den in Rück­spra­che mit den Kun­den wahr­ge­nom­men.
  • Die Über­wa­chung wich­ti­ger Ange­le­gen­hei­ten der Gesell­schaf­ten im Sin­ne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 2 PGR erfolgt durch Kennt­nis­nah­me der gesetz­lich ange­ord­ne­ten Bericht­erstat­tung der Gesell­schaf­ten in Finanz­be­rich­ten sowie Adhoc-Mit­tei­lun­gen.
  • Ein Mei­nungs­aus­tausch mit den Gesell­schafts­or­ga­nen und den Inter­es­sen­trä­gern der Gesell­schaf­ten im Sin­ne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 3 PGR fin­det nicht statt.
  • Eine Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Aktio­nä­ren oder ande­ren ein­schlä­gi­gen Inter­es­sen­trä­gern der Gesell­schaft im Sin­ne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 5 und 6 PGR fin­det nicht statt.
  • Beim Auf­tre­ten von Inter­es­sen­kon­flik­ten im Sin­ne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 7 PGR erfolgt eine Offen­le­gung gegen­über den Betrof­fe­nen ent­spre­chend den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen und eine Abklä­rung des wei­te­ren Vor­ge­hens mit den­sel­ben.
  • Eine jähr­li­che Ver­öf­fent­li­chung über die Umset­zung der Mit­wir­kungs­po­li­tik im Sin­ne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine ent­spre­chen­de Rech­te­wahr­neh­mung nicht erfolgt.
  • Eine Ver­öf­fent­li­chung des Abstim­mungs­ver­hal­tens im Sin­ne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine Teil­nah­me an Abstim­mun­gen nicht erfolgt.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 01.01.2023)

Die­se „Infor­ma­ti­on zur Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­ris­ken“ erfolgt auf Grund gesetz­li­chen Vor­ga­ben, u.a. zur Umset­zung der Ver­ord­nung (EU) 2019/2088 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates über nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­ne Offen­le­gungs­pflich­ten im Finanz­dienst­leis­tungs­sek­tor (Offen­le­gungs­ver­ord­nung). Die Bewer­bung öko­lo­gi­scher und sozia­ler Merk­ma­le in unse­rer Invest­ment­stra­te­gie und in Finanz­in­stru­men­ten ist mit die­ser Offen­le­gung nicht beab­sich­tigt.

  • Stra­te­gien zur Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken (Art. 3 Offen­le­gungs­ver­ord­nung)

Als Nach­hal­tig­keits­ri­si­ko wird ein Ereig­nis oder eine Bedin­gung im Bereich Umwelt, Sozia­les oder Unter­neh­mens­füh­rung (Envi­ron­ment, Social, Gover­nan­ce – ESG) bezeich­net, des­sen Ein­tre­ten erheb­li­che nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf den Wert einer Inves­ti­ti­on haben könn­te. Die AIF berück­sich­tig grund­sätz­lich seit Jah­ren Nach­hal­tig­keits­grund­sät­ze bei der Unter­neh­mens­füh­rung und im Invest­ment­ma­nage­ment. Im Zuge des­sen flies­sen Nach­hal­tig­keits­aspek­te sys­te­ma­tisch in die Invest­ment­stra­te­gien. Trotz die­ser Nach­hal­tig­keits­ori­en­tie­rung hat sich die AIF ent­schie­den, ihr Invest­ment­ma­nage­ment bis auf wei­te­res nicht am Regel­werk der EU aus­zu­rich­ten, da sie die­ses als zu for­ma­lis­tisch, unklar und unprak­tisch erach­tet. So ist der Gesetz­ge­bungs­pro­zess noch nicht abge­schlos­sen, und es gibt kei­ne ver­bind­li­che Defi­ni­ti­on von „Nach­hal­tig­keit“. Zur Ver­mei­dung von recht­li­chen Nach­tei­len erklärt die AIF des­halb, dass die von ihr ein­ge­setz­ten Invest­ment­stra­te­gien und Finanz­in­stru­men­te nicht den Grund­sät­zen der Art. 8 und 9 der Offen­le­gungs­ver­ord­nung ent­spre­chen. Die AIF wird die Ent­wick­lung im Bereich Nach­hal­tig­keit wei­ter­hin sehr eng beob­ach­ten und ihre dies­be­züg­li­che Poli­tik zum gege­be­nen Zeit­punkt anpas­sen.

  • Kei­ne Berück­sich­ti­gung nach­tei­li­ger Aus­wir­kun­gen der Inves­ti­ti­ons­ent­schei­den auf Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren (Art. 4 Offen­le­gungs­ver­ord­nung)

Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken kön­nen direkt einen Ein­fluss auf den Wert von Anla­gen aus­üben, indem sie ande­re rele­van­te Risi­ken, wie bei­spiels­wei­se Markt­ri­si­ko, Kre­dit- und Gegen­par­tei­ri­si­ko, Liqui­di­täts­ri­si­ko, Rechts­ri­si­ko, Repu­ta­ti­ons­ri­si­ko oder das ope­ra­tio­nel­le Risi­ko ver­stär­ken. Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken kön­nen unter ande­rem zu einer wesent­li­chen Ver­schlech­te­rung des Finanz­pro­fils, der Ren­ta­bi­li­tät oder des Rufs eines Unter­neh­mens füh­ren und sich somit in bedeu­ten­dem Mas­se nega­tiv auf den Wert des Unter­neh­mens aus­wir­ken. Die Nicht­be­rück­sich­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren im Invest­ment­ma­nage­ment kann nach­tei­li­ge Aus­wir­kun­gen auf die Umwelt (z.B. Kli­ma, Was­ser, Arten­viel­falt), auf sozia­le Inter­es­sen und Arbeit­neh­mer­belan­ge haben und auch der Bekämp­fung von Kor­rup­ti­on und Bestechung abträg­lich sein.

  • Berück­sich­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken in der Ver­gü­tungs­po­li­tik (Art. 5 Offen­le­gungs­ver­ord­nung)

Die Ver­gü­tungs­po­li­tik der AIF steht im Ein­klang mit ihrer Unter­neh­mens­phi­lo­so­phie und ‑stra­te­gie sowie mit ihren Wer­ten, Zie­len und lang­fris­ti­gen Inter­es­sen. Auf die Ver­gü­tungs­po­li­tik der AIF hat die Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken kei­ne Aus­wir­kung. Die Ver­gü­tungs­po­li­tik setzt kei­ne Anrei­ze zum Ein­ge­hen von über­mäs­si­gen Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken. Auf Wunsch des Kun­den wer­den ger­ne wei­te­re Ein­zel­hei­ten zum The­ma Nach­hal­tig­keit und zu den vor­ste­hen­den Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung gestellt.

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